AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen HVLLED

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungsvorbehalt

1.1 Die HVLLED erbringt sämtliche Leistungen
unter den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden im Zweifel
nur durch ausdrückliche oder schriftliche Erklärung im Einzelfall anerkannt.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kunden,
die ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.3 HVLLED ist berechtigt, diese Bedingungen während der laufenden
Geschäftsbeziehung zu ändern. HVLLED wird dem Kunden die geänderten
Bedingungen übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen.
Zugleich wird HVLLED dem Kunden eine angemessene Frist einräumen, zu erklären,
ob er die geänderten Bedingungen für zukünftige Lieferungen und Leistungen
akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten
Bedingungen als vereinbart. HVLLED wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich
auf diese Rechtsfolge hinweisen.

2. Angebot und Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Formerfordernisse an Willenserklärungen


2.1 Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen enthaltenen Angebote
sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufanangebots zu verstehen. Die
Bestellung des Kunden per E-Mail, Telefax, Brief oder auf dem Bestellformular
von HVLLED stellt ein solches Angebot dar. HVLLED behält sich die Annahme dieses
Angebots innerhalb von fünf Werktagen vor, um die aktuelle Verfügbarkeit der
bestellten Ware zu überprüfen. Während dieses Zeitraums ist der Kunde an sein
Kaufangebot gebunden. Die Bestätigung des Bestelleingangs per E-Mail oder
Telefax an den Kunden bedeutet noch keine Annahmeerklärung. Das Kaufangebot
des Kunden ist erst dann angenommen und der Vertrag erst dann geschlossen,
wenn HVLLED per E-Mail oder Telefax eine ausdrückliche Auftragsbestätigung an
den Kunden versendet oder den Vertrag während der Annahmefrist ausführt (=
Übergabe an Versandunternehmen oder Mitteilung der Bereitstellung der Ware
am Lager). An allen Katalogen und Verkaufsunterlagen behalten wir uns unsere
Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.2 Um im beiderseitigen Interesse einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, benötigt
HVLLED bei jeder Bestellung folgende Daten vom Kunden:
- eine vollständige Identifizierung des angeforderten/bestellten Produkts durch
den vollständigen und eindeutigen HVLLED Bestellcode sowie eindeutige Angaben
im Hinblick auf Lichttemperatur, Ausstrahlwinkel, Farbe und mögliche optionale
Eigenschaften
- die Anzahl der angeforderten Einheiten und das Lieferdatum für jedes Produkt
- die genaue Lieferanschrift sowie Lieferanweisungen
- die Steuernummer und VAT-Nummer des Kunden

2.3 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen HVLLED und dem Kunden
ist der schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossene Kaufvertrag, einschließlich
dieser AGB. Mündliche Zusagen von HVLLED vor Abschluss dieses Vertrages sind
rechtlich unverbindlich, und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden
durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus
ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.4 Ein Rücktritt vom Vertrag, die Kündigung des Vertrages, die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen sowie Rügen bei Mängelansprüchen kann der
Kunde bei HVLLED nur schriftlich geltend machen.

2.5 Wünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierung der Bestellmenge
oder Stornierung eines rechtswirksam geschlossenen Kaufvertrages können
nur durch gesonderte Vereinbarung mit HVLLED berücksichtigt werden. Rechte
wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt. Sofern es sich nicht um Lagerware
handelt, können die Wünsche des Kunden nur insoweit berücksichtigt werden,
als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. HVLLED ist berechtigt, für
ordnungsgemäß mit Einverständnis des Kunden zurückgeschickte Ware von der
Gutschrift für Abwicklungskosten bis zu 20,00 Euro netto und für Prüfung und
Neuverpackung bis zu 40 % des Nettorechnungsbetrags in Abzug zu bringen.
HVLLED bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen
im Einzelfall höher waren. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass HVLLED im
konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.

3. Weitere Vertragsgegenstände
Dienstleistungen, die über die Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z. B. die
Übernahme von dem Kunden gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und
Planungsleistungen, sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Sie bedürfen der
besonderen Vereinbarung und werden nur gegen gesondert auszuhandelnde
Vergütung übernommen.

4. Mindermengenaufschlag
Bei Auftragswerten unter 500,00 Euro netto für Kleinaufträge ab unserem Lager
innerhalb Deutschland ist HVLLED berechtigt, für Lieferungen innerhalb Deutschland
ein zusätzliches Entgelt für den Mehraufwand für Handlingkosten von 40,00 Euro
netto zu berechnen. Die Konditionen für Kleinaufträge für Lieferungen außerhalb
Deutschlands ergeben sich jeweils aus unserem individuellen Angebot.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsund
Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich in EURO ab unserem Lager in Deutschland bzw. Italien
zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen
Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Soweit der Kunde eine
besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, dem Kunden
etwaige daraus entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5.2 Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten
und pflichtgemäßem Ermessen von HVLLED. Sonderverpackungen und
Ersatzverpackungen werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Eine Rücknahme
von Verpackungsmaterial durch HVLLED ist ausgeschlossen, soweit von uns gemäß
der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung
ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in
diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem
Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Mehrkosten entstehen dem Kunden
durch die Einschaltung des Entsorgungsunternehmens nicht.

5.3 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von HVLLED zugrunde liegen
und die Lieferung auf Wunsch des Kunden erst mehr als vier Monate nach
Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von
HVLLED (ggf. abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

5.4 Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware und
Zugang der Rechnung in voller Höhe sofort fällig und spätestens 30 Tage nach
Fälligkeit ohne Abzug zu bewirken. Skonto kann nur in Abzug gebracht werden,
sofern dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.

5.5 Der Kunde gerät bei Nichtzahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in
Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch HVLLED bedarf. Während des Verzugs
hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über
dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle
des Verzugs bleibt unberührt. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt,
soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

5.6 HVLLED ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen,
wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die
die Bezahlung der offenen Forderungen von HVLLED durch den Kunden aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

5.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden im Falle des Vorhandenseins
von Mängeln nur insoweit zu, als dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
5.8 Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen

6. Lieferung und Lieferzeit

6.1 Lieferungen erfolgen ab Lager in Deutschland bzw. in Italien.

6.2 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der
Bestellung angegeben. Von HVLLED in Aussicht gestellte Fristen und Termine
für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass
ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine
auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten.

6.3 HVLLED kann – unbeschadet seiner Rechte aus einem Verzug des Kunden – vom
Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung
von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde
seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber HVLLED nicht nachkommt.

6.4 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Ware aufgrund
ausgebliebener Selbstbelieferung von Zusatzteilen, Waren oder Rohstoffen bei
HVLLED nicht verfügbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
sofern uns innerhalb angemessener Zeit keine Ersatzbeschaffung möglich ist.
Die Verantwortlichkeit von HVLLED für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon
unberührt. HVLLED wird den Kunden über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
der Ware informieren und einen beabsichtigten Rücktritt sofort ausüben. HVLLED
wird dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistungen
unverzüglich erstatten.

6.5 HVLLED haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen
aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung
von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen
oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die HVLLED nicht zu vertreten hat. Sofern
solche Ereignisse HVLLED die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist,
ist HVLLED zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender
Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich
die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung
die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber HVLLED vom Vertrag zurücktreten.

6.6 HVLLED ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, HVLLED erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

7. Gefahrtragung

7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
geht mit Aushändigung der Ware am Lager von HVLLED oder spätestens mit der
Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder HVLLED noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert
sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache
beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem
der Liefergegenstand versandbereit ist und HVLLED dies dem Kunden angezeigt hat.
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

7.2 Die Sendung wird von HVLLED nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller
jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von HVLLED gegen
den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung
über LED-Beleuchtungslösungen (Lampen, Leuchten und ähnliche Produkte),
einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten
Kontokorrentverhältnis.

8.2 Die von HVLLED an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von HVLLED. Die Ware sowie die
nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware
wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls
(vgl. Ziffer 8.8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass
die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von HVLLED als Hersteller erfolgt
und HVLLED unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen
mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als
der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu
geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu
geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei
HVLLED eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum
oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an HVLLED.

8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber
– bei Miteigentum von HVLLED an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem
Miteigentumsanteil – an HVLLED ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an
die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware
entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter
Handlung bei Verlust oder Zerstörung. HVLLED ermächtigt den Kunden widerrufli
die an HVLLED abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. HVLLED
darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der
Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von HVLLED hinweisen und uns hierüb
informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, HVLLED die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde gegenüber HVLLED.

8.7 HVLLED wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe
der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

8.8 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.

9. Gewährleistung, Sachmängel

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Eine im Einzelfall mit
dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

9.2 Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Lieferung auf offensichtliche Mängel,
die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen und
anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat der Kunde die Mängel innerhalb
von 14 Tagen, nachdem ihm der Mangel offenbar wurde, an HVLLED mitzuteilen. Die
Mängel sind dabei so detailliert, wie es dem Kunden möglich ist, zu beschreiben
und, falls möglich, durch ein Foto zu belegen, um HVLLED eine Nachprüfung zu
ermöglichen.
9.3 Unmittelbar bei Anlieferung der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Waren
auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen (z.B. defekte Verpackungen /
erhebliche Verunreinigungen) und die Schäden auf dem Lieferschein der Spedition
zu vermerken.

9.4 Die Mängelrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt. Der Kunde hat jedoch denjenigen Schaden an HVLLED zu ersetzen,
der durch eine nicht ordnungsgemäße Mängelanzeige entsteht, z. B.
Transportmehrkosten für nicht notwendige Neuanlieferungen, Verlust der
Regressmöglichkeit gegen das Transportunternehmen.

9.5 Auf Verlangen von HVLLED ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns
zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet HVLLED die Kosten des
günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der
Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs befindet.

9.6 Bei Sachmängeln der gelieferten Ware sind wir nach einer innerhalb
angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h.
der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen
Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
9.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von HVLLED den
Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung
hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde
die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu
tragen.
9.8 Die Regelung des § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt.

10. Haftung

10.1 HVLLED haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HVLLED ausschließlich
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von
wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten,
die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.

10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1 erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von
HVLLED für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf
einen Betrag von EUR 1.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in
gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen von HVLLED.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen HVLLED und dem Kunden ist nach Wahl von HVLLED Berlin oder der Sitz
des Kunden. Für Klagen gegen HVLLED ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Maßgeblich für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist die deutsche Fassung.
Hinweis zum Datenschutz:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass HVLLED Daten aus dem Vertragsverhältnis
nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung
speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung
erforderlich, Dritten zu übermitteln.
(Stand: 1. Januar 2014)

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